Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben kann eine Alternative zu zwei oder mehreren Einzelverträgen sein. Im Alltag wird für dieses Produkt auch oft der Begriff „verbundene Risikolebensversicherung“ benutzt. Dabei werden іn einem Vertrag die Leben mehrerer Personen gegen das Todesfallrisiko abgesichert. Die Beiträge sind іn der Regel günstiger als bei Abschluss einzelner Lebensversicherungen.
Allerdings endet der Vertrag, wenn der Versicherungsfall eintritt und eine der versicherten Personen verstirbt. Der im Vertrag vereinbarte Bezugsberechtigte erhält die Versicherungsleistung und der Versicherungsschutz für alle Mitversicherten entfällt.
In der Praxis werden verbundene Lebensversicherungen meist von Ehepaaren abgeschlossen, vor allem wenn Darlehen zur Immobilienfinanzierung oder andere langfristige Verbindlichkeiten abzuzahlen sind und der Tod eines Partners dieses Vorhaben erschweren oder unmöglich machen würde. Auch Geschäftspartner sichern sich oft mit verbundenen Risikolebensversicherungen gegen das finanzielle Risiko ab, das der Tod eines Partners für das Unternehmen mit sich bringen würde. Generell sind Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben für wirtschaftlich voneinander abhängige Personen geeignet.
Natürlich sollten auch die Risiken dieses Produkts bedacht werden. Unter Umständen kann es angebracht sein, nach dem Tod des Partners eine neue Lebensversicherung abzuschließen, zum Beispiel wenn jüngere Kinder zur Familie gehören. Ein höheres Eintrittsalter und mögliche Vorerkrankungen wirken sich іn diesem Fall ungünstig auf die Beiträge aus. Und auch für den Fall einer Trennung müssen klare Vereinbarungen getroffen werden. Ob im Einzelfall die Vor- oder Nachteile dieser Versicherungsform überwiegen, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
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